Nutzungsbedingungen
Was bei der Nutzung der Forschungsdaten zu beachten ist
Um die gewünschten Forschungsdaten zu erhalten, müssen Sie mit dem Datennehmervertrag Nutzungsbedingungen zustimmen, die
u.a. darauf ausgerichtet sind, die kommerzielle Nutzung der Daten auszuschließen, die Interessen der Datengeber
zu wahren und die Anonymität der untersuchten Personen zu gewährleisten.
- Das überlassene Datenmaterial und die zugehörigen Materialien dürfen ausschließlich für wissenschaftliche Forschung und
Lehre genutzt werden.
- Das überlassene Material darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Werden die Daten in einer Projektgruppe oder in einer Lehrveranstaltung verwendet,
ist von dem Datennehmer sicherzustellen, dass die Nutzungsbedingungen eingehalten werden.
- Bei jeder Veröffentlichung, die ganz oder teilweise auf dem überlassenen Datenmaterial und den zugehörigen Materialien beruht, müssen
sowohl die Datengeber als auch das ZPID kenntlich gemacht werden (Zitationspflicht).
- Das ZPID ist über Publikationen zu informieren, die auf dem überlassenen Datenmaterial und den zugehörigen Materialien beruhen.
- Es dürfen keine Versuche der Reidentifikation und Kontaktierung der Befragten unternommen werden.